Der Verstoß gegen die Vorschriften zum Energieausweis

Am 27. Juni 2013 wurde das Gesetz 8/2013 zur Stadtsanierung, Stadtwiederherstellung und Stadterneuerung im Gesetzesblatt (Boletín Oficial de Estado) veröffentlicht und trat am Tag darauf in Kraft. In zwei Nebenbestimmungen des genannten Gesetzes, genau gesagt in der Zusatzbestimmung drei und vier (Disposición adicional tercera y cuarta) werden im Zusammenhang mit dem Energiezertifikat für Gebäude (Königliches Dekret 235/2013) die Tatbestände aufgeführt, die eine verwaltungsrechtliche Zuwiderhandlung (Zusatzbestimmung drei) darstellen und gleichzeitig die Bußgelder im Falle von Zuwiderhandlungen (Zusatzbestimmung vier) festgelegt.

This entry was posted on 19 Julho 2013 by Daniel Cano in Ohne kategorie.

Fotovoltaik: Gesetz zur Einführung der sog. Energiesteuer verabschiedet

Am 28. Dezember 2012 wurde das von dem spanischen Parlament verabschiedete Gesetz bzgl. steuerlicher Maßnahmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des Energiesektors („Ley de medidas fiscales para la sostenibilidad energética“) in dem spanischen Staatsanzeiger („BOE“) veröffentlicht. Das Gesetz tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2013 in Kraft.

This entry was posted on 4 Junho 2013 by Antonio C. Jiménez Abraham in Umweltrecht.

Madrid – Große Gewerbeflächen sind jetzt ohne Baugenehmigung realisierbar!

Am 15. Juli 2012 ist in Madrid das Gesetz zur Ankurbelung des Einzelhandels in Kraft getreten. Neben der vollständigen Liberalisierung der Geschäftszeiten, die erlaubt, dass in Madrid Geschäfte, egal welcher Größe, ab sofort 365 Tage im Jahr 24 Stunden täglich öffnen dürfen, enthält dieses Gesetz noch eine weitere, nicht weniger wichtige Änderung des spanischen Bauwesens […]

This entry was posted on 24 Abril 2013 by Andrés Monereo in Städtebaurecht.

Die vertragliche Abwälzung der Wertzuwachssteuer auf den Käufer beim Wohnungskauf ist unwirksam

Bei der sog. Wertzuwachssteuer („Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana, kurz “IIVTNU”) handelt es sich um eine lokale Steuer, die den über die Jahre generierten Wertzuwachs einer Immobilie besteuert, welcher sich bei der Übertragung derselben, z.B. mittels Verkauf, manifestiert. Der Steuerpflichtige dieser Steuerart beim Verkauf einer Immobilie ist gemäß Art. 106 des sog. Gesetzes zur Regelung der lokalen Steuerbehörden („Ley Reguladora de las Haciendas Locales“) der Verkäufer.

This entry was posted on 11 Abril 2013 by Comunicación in Immobiliensteuerrecht.