
Der Verstoß gegen die Vorschriften zum Energieausweis
Am 27. Juni 2013 wurde das Gesetz 8/2013 zur Stadtsanierung, Stadtwiederherstellung und Stadterneuerung im Gesetzesblatt (Boletín Oficial de Estado) veröffentlicht und trat am Tag darauf in Kraft. In zwei Nebenbestimmungen des genannten Gesetzes, genau gesagt in der Zusatzbestimmung drei und vier (Disposición adicional tercera y cuarta) werden im Zusammenhang mit dem Energiezertifikat für Gebäude (Königliches Dekret 235/2013) die Tatbestände aufgeführt, die eine verwaltungsrechtliche Zuwiderhandlung (Zusatzbestimmung drei) darstellen und gleichzeitig die Bußgelder im Falle von Zuwiderhandlungen (Zusatzbestimmung vier) festgelegt.
This entry was posted on 19 Julho 2013 by Daniel Cano in Ohne kategorie.