
Die Behandlung dinglicher Kreditsicherheiten, insbesondere Hypotheken, im Rahmen des spanischen Konkursverfahrens
Der spanische Gesetzgeber hat am 7. März sowie am 5. und 30. September 2014 sukzessive Änderungen des spanischen Konkursgesetzes (Ley Concursal, im folgenden LC) beschlossen. Diese Änderungen verfolgen in erster Linie das Ziel, angeschlagenen spanischen Unternehmen eine Refinanzierung mit ihren Banken zu ermöglichen.
This entry was posted on 28 Outubro 2014 by Stefan Meyer in Immobilienfinanzierung.