Spanien: Die (Wieder-) Anrechnung von Wertminderungen des Gesellschaftsvermögens als Auflösungsgrund

Erhöhte Pflichten für Geschäftsführer spanischer Kapitalgesellschaften Gesetzliche Auflösungsgründe einer spanischen Gesellschaft betreffen insbesondere die Geschäftsführer, da diese verpflichtet sind, die Auflösung der Gesellschaft oder deren neue Kapitalisierung einzuleiten, sofern sie eine persönliche Haftung umgehen möchten. Gemäß Artikel 367 des spanischen Kapitalgesellschaftsgesetzes haften Geschäftsführer gesamtschuldnerisch für alle nach dem gesetzlichen Auflösungsgrund entstandenen Gesellschaftsschulden, wenn sie nicht […]

This entry was posted on 8 Maio 2016 by Stefan Meyer in Immobilienfinanzierung.

Die spanische Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem Urteil des EuGH vom 3. September 2014

Viele CCAA haben diese Kompetenzen genutzt, so z. B. die Balearen. Auf den Kanarischen Inseln werden seit Jahresbeginn 2016 für Ehepartner und Kinder Vergünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer von bis zu 99,9 % gewährt. Dafür muss die Schenkung mittels öffentlicher Urkunde erfolgen und es darf nicht bereits in den drei Jahren zuvor eine Schenkung […]

This entry was posted on 25 Fevereiro 2016 by Comunicación in Immobilien & Steuern.

Die spanische Wertzuwachssteuer fällt beim Verkauf ohne Gewinn nicht an

Stets kommt bei Immobilien-Verkäufen durch steuerlich in Spanien Nichtresidente die Frage nach den Steuerpflichten des Verkäufers auf. Hierzu gehört regelmäßig auch die lokale Wertzuwachssteuer, im allgemeinen Sprachgebrauch auch „plusvalía municipal“ genannt – vollständiger Name: Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU), nicht zu verwechseln mit der Gewinnbesteuerung in Spanien. Wegen dem allgemeinen Verfall der Immobilienpreise während der Krisenjahre, häufen sich zuletzt die Beschwerden derjenigen Verkäufer, die zu einem Preis unter dem damaligen Anschaffungswert verkaufen müssen und dennoch seitens der Gemeinden zur Zahlung der lokalen Wertzuwachssteuer in Spanien aufgefordert werden. In letzter Zeit verdichtet sich hier die Rechtsprechung dahingehend, dass keine Verpflichtung zur Zahlung der lokalen Wertzuwachssteuer bei Verkäufen ohne Gewinn besteht.

This entry was posted on 9 Dezembro 2015 by Comunicación in Immobilien & Steuern.