
Freiwillige Aktualisierung des spanischen Katasteramts
Unter der Prämisse, die zum Teil sehr veralteten Datenbanken des spanischen Katasteramts („Oficina de Catastro“) zu aktualisieren und damit u.a. auch über eine aktualisierte Berechnungsgrundlage für die spanische Grundsteuer („Impuesto sobre Bienes Inmuebles“, kurz IBI) oder aber die lokale Wertzuwachssteuer („Impuesto sobre el Incremento de Valor de Terrenos de Naturaleza Urbana“, kurz Plusvalía Municipal) zu verfügen, setzte die spanische Regierung bereits im Dezember 2012 einen Prozess zur außerordentlichen Regelung dieser Situation in Gang. Diese Maßnahme wird gerne auch als sogenannte Katasteramnestie („Amnistía Catastral“) bezeichnet, da sie es Eigentümern spanischer Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, das spanische Katasteramt zu aktualisieren, ohne gegebenenfalls spätere Bußgelder wegen bisher nicht erfolgter Aktualisierungen zu riskieren.
This entry was posted on 10 Novembro 2016 by Comunicación in Baurecht.