Die Unternehmen, die dieser Richtlinie unterliegen, sollen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Gesamtbild ihrer Konzepte, Ergebnisse und Risiken vermitteln und so eine größere Transparenz für Verbraucher und andere Interessensgruppen schaffen, um die Bedeutung der Unternehmen für die Gesellschaft und deren Nachhaltigkeit besser darstellen zu können.
Es geht hierbei vornehmlich um Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmeraspekte, Gleichberechtigung, Menschenrechte und den Kampf gegen Korruption und Bestechung. Die Erklärung zu Umweltbelangen sollte Informationen zu Treibhausgasemissionen und Nutzung erneuerbarer Energien enthalten und im Bereich der sozialen Belange Informationen u.a. zu Geschlechtergleichstellung und Arbeitsbedingungen.
Diese und weitere Ziele sollen nun durch das Gesetz 11/2018 vom 28. Dezember umgesetzt werden.
Im Speziellen sind von der Reform immer große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern (auch konsolidierte internationale Konzerne), Unternehmen von öffentlichem Interesse und in einigen Fällen Unternehmen mit hohen Umsatzzahlen und /oder einer Mitarbeiterzahl von über 250 Mitarbeitern betroffen. Konkret müssen solche Informationen künftig in die Berichte der Unternehmen zu den Jahresabschlüssen mit aufgenommen werden.
Die Gesetzesänderungen finden Anwendung auf das Geschäftsjahr 2018, welches am 01. Januar 2018 begonnen und am 31. Dezember 2018 geendet hat. Entsprechend müssen betroffene Unternehmen dies auch schon bei den spätestens bis Ende März zu formulierenden Jahresabschlüssen 2018 berücksichtigen.