- Anlagen gemäß den königlichen Dekreten RD 661/2007 und RD 1578/2008: Die TRR bleibt bei 7,398 % während der nächsten beiden Regulierungszeiträume, d. h. bis zum 31.12.2031. Da das königliche Gesetzesdekret kein Aktualisierungsverfahren festlegt, findet das im königlichen Gesetzesdekret 413/2014 Bestimmte Anwendung (durchschnittliche Rendite der Pflichten des Staates (Obligaciones del Estado) zzgl. Zulage).
- Übrige Anlagen: Bis zum 31. Dezember 2025 liegt die TRR bei 7,09 %. Da das königliche Gesetzesdekret kein Aktualisierungsverfahren festlegt, findet das im königlichen Gesetzesdekret 413/2014 Bestimmte Anwendung (durchschnittliche Rendite der Pflichten des Staates (Obligaciones del Estado) zzgl. Zulage).
- Es gelten besondere Bestimmungen für Anlagen, die Gegenstand eines aufgenommenen oder beendeten Schiedsverfahrens gegen das Königreich Spanien sind und die dieses nicht vor dem 30.09.2020 aufgeben. Für diese Anlagen gilt im nächsten Regulierungszeitraum (bis zum 31.12.2025) eine TRR von 7,09 %. Sollten diese Anlagen Schadenersatz erhalten, so wird dieser von der Differenz der diesen Anlagen zustehenden Vergütung abgezogen, d.h. dem Differenzbetrag zwischen der gezahlten Vergütung und der gemäß der aktualisierten TRR des entsprechenden Regulierungszeitraums zustehenden Vergütung.
- Vor dem kommenden 29.02.2020 muss die Anordnung veröffentlicht werden, mittels der die Parameter der Vergütung des Zeitraums auf Grundlage der neuen TRR überprüft werden. Bis zu diesem Datum werden weiterhin die im zweiten Regulierungszeitraum festgelegten Beträge gezahlt. Sobald die neuen Parameter veröffentlicht werden, wird ein entsprechender Ausgleich vorgenommen.
Mehr Informationen: Antonio C. Jiménez Abraham