Die Globalisierung der Wirtschaft und die Internationalisierung von Investitionen führt zur Einbeziehung unterschiedlicher, äußerst komplexer Steuergesetze. Dies fordert eine professionelle Beratung, die es unseren Mandanten erlaubt, optimale Entscheidungen zu treffen und dabei sowohl die Kosten als auch die Steuerrisiken zu minimieren.
Unsere Kenntnisse und Erfahrung bei der täglichen Anwendung sowohl portugiesischer Steuergesetze als auch der geltenden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und/oder Deutschland und anderen Ländern erlauben uns, unsere Mandanten, sicher durch diesen „Steuerdschungel“ zu führen.
Wir beraten bei Immobilieninvestitionen, Vermögenskäufen und -verkäufen, bei Unternehmensübernahmen, sowie bei der laufenden und zukünftigen Besteuerung, sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch der – ansässigen wie nichtansässigen - Gesellschafter.
Zu unseren Mandaten gehören neben internationalen Konzernen insbesondere mittelständische und familiengeführte Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Privatpersonen.
NHR-Status (Non habitual tax resident / Nicht gewöhnlicher Steueransässiger)
Dieser besondere Steuerstatus gilt für Personen, die sich in Portugal niederlassen und Ihren Wohnsitz nach Portugal verlegen. Hauptvoraussetzung ist, dass die Person in den fünf Jahren vor dem Antrag auf den NHR-Status nicht in Portugal steueransässig war. Je nach Einkommensart kann ein reduzierter Steuersatz Anwendung finden und bestimmte Einkünfte können in Portugal steuerbefreit sein. Dies sollte individuell analysiert werden.
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite um:
- die Steuernummer in Portugal zu beantragen;
- den NHR-Status zu beantragen und entsprechend vorzubereiten, und
- Fragen rund um den NHR-Status zu beantworten.