Investieren in Portugal – Erwerb und Finanzierung portugiesischer Immobilien
Wir begleiten sowohl den vollständigen Immobilienkauf in Portugal als auch die im Zusammenhang stehenden Transaktionen und Finanzierungen unter portugiesischem Immobilienrecht.
Wir begleiten dabei nicht nur die Transaktion selbst, sondern helfen unseren Mandanten bei allen möglichen Fragestellungen, insbesondere bei Steuerfragen im portugiesischen Immobilienrecht, beim Bauen in Portugal, bei der Abwicklung von Finanzierungen portugiesischer Immobilien, aber auch beim Immobilien-Asset-Management und der Beratung bei der Vermietung, Verwaltung und Verwertung gewerblicher und privat genutzter Immobilien in Portugal.
Der Schwerpunkt unserer Beratung liegt insbesondere auf:
- Begleitung bei Kauf- und Verkauf von Immobilien in Portugal;
- Beratung im Hinblick auf die Finanzierung des Erwerbs von Immobilien sowie Bestellung von Sicherheiten;
- Analyse von Steueraspekten beim Immobilienerwerb;
- Sale-and-Lease-back-Operationen;
- Umfassende rechtliche und steuerliche Due Diligence Prüfungen.
Bauen in Portugal – umfassende Beratung im portugiesischen Bau- und Städtebaurecht
Grundsätzlich sind für alle Bautätigkeiten in Portugal entsprechende Genehmigungen erforderlich. Beim Bau selbst kann sich je nach Größe des Projektes die Zusammenarbeit mit einem Bauunternehmen und Architekten vor Ort anbieten. Es kommt immer wieder vor, dass Gebäude auf Grundstücken (z. T. ohne Genehmigung) errichtet werden, bei denen es sich nicht um Baugrundstücke handelt, was nachträglich zu Problemen führen kann, da diese sogenannte Planwidrigkeit z. B. Aus- und Umbauten stark einschränkt oder sogar gänzlich verhindert.
Für uns ist es unerheblich, ob es sich um ein komplexes Bürogebäude oder ein kleines Einfamilienhaus handelt, ob das Bauprojekt mit einem Generalübernehmer oder in Eigenregie umgesetzt wird, unsere Mandanten erhalten stets eine umfassende Beratung, u. a. in folgenden Bereichen:
- Begleitung bei umfangreichen Neubauprojekten, auch über den Bauabschluss hinaus;
- Vertragsgestaltung mit Generalübernehmern und Subunternehmern;
- Vertretung gegenüber Behörden und sonstigen Stellen der öffentlichen Verwaltung in Portugal.
Gewerbliche Immobilien in Portugal – Vermietung und Immobilien-Asset-Management
In Portugal gilt für Gewerbemieten (i. S. d. Vermietung eines Mietobjektes zu anderen Zwecken als der Nutzung als Wohnung) im Grundsatz große Vertragsfreiheit. Allerdings finden einige Regelungen des portugiesischen Mietgesetzes auch auf gewerbliche Mietverträge Anwendung.
Eine ungenügende Verhandlung des Gewerbemietvertrages kann sich nachteilig auf beide Seiten – Mieter wie Vermieter – auswirken. In diesem Zusammenhang beantworten wir gerne alle Fragen des Mandanten zu Erwerb, Nutzung und Verwertung von Gewerbeimmobilien in Portugal.
- Begleitung bei der Vertragsgestaltung neu abzuschließender Gewerbemietverträge;
- Umfassende Prüfung und ggf. Anpassung bzw. Optimierung bereits bestehender Mietverhältnisse;
- Sale-and-Lease-back-Operationen.
Wohnraummieten in Portugal
In diesem Zusammenhang unterstützen wir unsere Mandanten bei allen sich stellenden Fragen, z. B. hinsichtlich Laufzeit, Mietkaution, Vereinbarung etwaiger zusätzlicher Sicherheiten, sämtlicher Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, Vorkaufsrechte, sowie Mietzins und Nebenkosten.
- Beratung bei der Vertragsgestaltung zum Abschluss neuer Mietverträge;
- Prüfung sowie Verhandlung und ggf. Anpassung bestehender Mietverträge.