
Sofortmaßnahmen für Energiewende und Verbraucherschutz
Am 7. Oktober 2018 trat in Spanien das königliche Gesetzesdekret 15/2018 zu Sofortmaßnahmen für die Energiewende und den Verbraucherschutz in Kraft.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 19.03.2019 von Stefan Meyer in der Rubrik Baurecht