
Überblick Immobilienkauf Spanien II · Der notarielle Kaufvertrag
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist es für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer zwingend erforderlich, eine so genannte Ausländeridentifikations-Nummer (Número de Identificación de Extranjeros, N.I.E.) einzuholen, unabhängig davon, ob der Erwerber in Spanien lebt oder nicht.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 30.01.2020 von Soraya Carrera in der Rubrik Immobilienkauf