Spanische Wertzuwachssteuer („plusvalía municipal“) in weiten Teilen verfassungswidrig

Das spanische Verfassungsgericht hat mit Urteil vom 11. Mai 2017 die Verfassungswidrigkeit der Artikel 107.1, 107.2 a) und 110.4 des spanischen Gesetzes zur Regelung der lokalen Finanzbehörden (Ley Reguladora de las Haciendas Locales), die die gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) betreffen, festgestellt. Das Gericht geht dabei davon aus, dass diese Steuer den verfassungsrechtlichen Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen verletze, soweit sie sich nicht auf eine tatsächliche Werterhöhung eines Grundstückes, „sondern allein auf die Eigentümerstellung für einen bestimmten Zeitraum“ beziehe.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 25.05.2017 von Gustavo Yanes in der Rubrik Immobilien & Steuern

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Die Behandlung von doppelten Eintragungen eines Grundstückes im spanischen Eigentumsregister

Grundlage: Die Eintragung einer Immobilie im Eigentumsregister (Grundbuch) ist in Spanien zwar nicht obligatorisch und somit auch nicht rechtsbegründend. Dennoch ist eine Eintragung auch in Spanien von übergeordneter Bedeutung für den Eigentümer, denn nur sie schützt ihn von unberechtigten Belastungen und Verfügungen über die Immobilie.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 22.03.2017 von Vanessa Guzek in der Rubrik Immobilienkauf