Staatliche Steuern
Innerhalb der staatlichen Steuern werden direkte und indirekte Steuern unterschieden:
Die relevantesten direkten Steuern sind:
- Die Einkommensteuer (impuesto sobre la renta de las personas físicas, IRPF) besteuert das Welteinkommen von in Spanien steuerlich ansässigen Personen, unabhängig davon, wo dieses Einkommen erwirtschaftet wurde.
- Die Körperschaftsteuer (impuesto sobre sociedades, IS) besteuert das Welteinkommen von Körperschaften, also Gesellschaften und anderen Vereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, unabhängig davon, wo dieses erwirtschaftet wurde.
- Die Einkommensteuer für Nichtansässige (impuesto sobre la renta de no residentes, IRNR) besteuert das in Spanien erwirtschaftete Einkommen von Gesellschaften und Personen, die nicht in Spanien ansässig sind.
- Die Erbschafts- und Schenkungsteuer (impuesto sobre sucesiones y donaciones, ISD) besteuert den Erwerb von Vermögen durch natürliche Personen im Wege der Schenkung, Erbschaft oder bei bestimmten Lebensversicherungen.
- Die Vermögensteuer (impuesto sobre el patrimonio, IP) besteuert das globale Nettovermögen in Spanien ansässiger natürlicher Personen und das Vermögen in Spanien ¡ dort nicht ansässiger natürlicher Personen.
Zu den indirekten Steuern zählen unter anderem:
- Die Umsatzsteuer (impuesto sobre el valor añadido, IVA) besteuert Warenlieferung und Dienstleistungserbringung, Import und innergemeinschaftlichen Erwerb durch Unternehmer oder Berufsausübende im Sinne des spanischen Umsatzsteuergesetzes. Diese Steuer ist auf Ebene der Europäischen Union harmonisiert, sodass es nur geringfügige Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten gibt.
- Die Steuer auf Vermögensübertragungen und beurkundete Rechtsgeschäfte (impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos Documentados, ITP) tritt in drei Arten auf: als Steuer auf Übertragungen, die nicht der spanischen Mehrwertsteuer unterfallen, als Steuer auf bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge (Auflösung, Kapitalherabsetzung, etc.) sowie als Steuer auf bestimmte handelsrechtliche, notarielle und verwaltungsrechtliche Dokumente.
- Die Sondersteuern fallen auf Alkohol und alkoholische Getränke, Treibstoffe, Tabak und die Anmeldung von Transportmitteln an.
Einen Teil des Steueraufkommens aus diesen Steuern tritt der Staat an die Autonomen Regionen ab. Darüber hinaus hat der spanische Staat auch Regelungsbefugnisse für einige dieser Steuern (IRPF, IP, ISD oder ITP) an die Autonomen Regionen abgegeben, dadurch können die Autonomen Regionen bestimmte Aspekte der Steuern wie Befreiungen oder Steuervergünstigungen eigenständig festlegen.
In der Autonomen Region Madrid gibt es beispielsweise für die Vermögensteuer eine 100%ige Vergünstigung, für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in einigen Fällen eine 99%ige Vergünstigung. In anderen Regionen werden diese Steuern entweder gar nicht oder nicht in dieser Höhe vergünstigt.
Die Autonomen Regionen Baskenland und Navarra haben eigene Steuerregelungen.
Regionale Steuern
Neben der Möglichkeit einige Aspekte staatlicher Steuern zu regeln, können die Autonomen Regionen auch eigene Steuern einführen. Diese dürfen allerdings keine Steuertatbestände besteuern, die bereits von staatlichen oder kommunalen Steuern erfasst werden.
Zu den relevantesten regionalen Steuern zählen die Steuer auf leerstehende Wohnungen (impuesto sobre las viviendas vacías), die Steuer auf touristische Aufenthalte (impuesto sobre las estancias en establecimientos turísticos), die Steuer auf große Verkaufsstätten (impuesto sobre grandes establecimientos comerciales), die Steuer auf unausgelastete Böden (impuesto sobre tierras infrautilizadas) und die Steuer auf nichtbetriebliche Vermögenswerte (impuesto sobre activos no productivos).
Kommunale Steuern
Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen müssen mindestens die folgenden drei Steuern erheben:
- Die Grundsteuer (impuesto sobre bienes inmuebles, IBI) ist jährlich für das Eigentum an einer Immobilie oder einem Recht an einer Immobilie zu zahlen.
- Die Gewerbesteuer (impuesto sobre actividades económicas, IAE) ist jährlich für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Spanien zu zahlen. Zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit wurden natürliche Personen von der Zahlung dieser Steuer befreit. Ferner gibt es eine Befreiung für die ersten beiden Besteuerungszeiträume der Tätigkeit sowie für Gesellschaften, deren Nettoumsatz 1 Mio. Euro unterschreitet.
- Kraftfahrzeugsteuer (impuesto sobre vehículos de tracción): Besteuert wird das Eigentum an Kraftfahrzeugen, die auf öffentlichen Straßen genutzt werden können.
Darüber hinaus können Stadt- und Gemeindeverwaltungen folgende Steuern erheben:
- Die Bausteuer (impuesto sobre construcciones, instalaciones y obras, ICIO). Diese indirekte Steuer fällt auf alle Bauvorhaben, Anlagen und Bauprojekte an, für die eine entsprechende Bau- oder städtebauliche Genehmigung erforderlich ist.
- Die Wertzuwachssteuer (impuesto sobre el incremento de valor de los terrenos de naturaleza urbana, IIVTNU). Sie besteuert den Wertzuwachs von städtischen Grundstücken, die entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden.
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