Erbschaftssteuererklärungsfrist in Spanien – Sonderfall: Eigenhändiges Testament
Dieser Beitrag wurde erstellt am 16.09.2021 von Michael Fries
Die Erbschaftssteuer ist in Spanien innerhalb von 6 Monaten zu erklären. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Ableben des Erblassers. Erfolgt die Erbschaftssteuererklärung nicht fristgemäß drohen Verzugszinsen und Säumniszuschläge von bis zu 20 % des Steuerbetrages. Die Säumniszuschläge können vermieden werden, wenn innerhalb der ersten 5 Monate eine Fristverlängerung, die einmalig über 6 Monate erteilt werden kann, beantragt wird.