
Arbeitsmarktreform in Spanien: neue befristete Verträge
Die neue Arbeitsmarktreform in Spanien – das königliche Gesetzesdekret 32/2021 vom 28. Dezember zu Sofortmaßnahmen zur Beschäftigungsreform, der Sicherstellung von Beschäftigungsstabilität und Umbau des Arbeitsmarktes – trat mit Bestätigung durch das spanische Abgeordnetenhaus kürzlich in Kraft. Daher geben wir nachfolgend einen Überblick über die neuen befristeten Arbeitsverträge und ihre wesentlichen Merkmale, die ab dem 30. März 2022 in Kraft sind.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 19.02.2022 von Monika Bertram in der Rubrik Arbeitsrecht